Systemische Therapie kann ab sofort mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Seit heute übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten einer Systemischen Therapie bei Erwachsenen, wenn diese zur Behandlung einer . Die Systemische Therapie ist Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Das hat der Gemeinsame Bundesauschuss beschlossen. Die Systemische Therapie versteht psychische Erkrankungen als Resultat von sozialen Beziehungen in der Familie oder anderen Gruppierungen.
Die Systemische Therapie kann seit 1. Juli über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Erwachsene ab 18 Jahren, die unter einer psychischen Störung leiden, haben die Möglichkeit, sich von einem Psychologischen Psychotherapeuten oder einem Ärztlichen Psychotherapeuten mit entsprechender Aus- beziehungsweise . Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die gesamten Kosten einer Psychotherapie, wenn eine seelische Erkrankung bzw. eine Störung „mit Krankheitswert“ vorliegt. Beispiele hierfür sind Angststörungen, Depressionen, Persönlichkeitsstörungen und Suchterkrankungen.